Wer übernimmt die Kosten?
Wenn Sie oder Ihr Kind bei der Österr. Gesundheitskasse (ÖGK) versichert sind, werden die Kosten für die Therapie von dieser übernommen. Dazu ist jedoch ein Überweisungsschein von einem niedergelassenen Arzt mitzubringen, der zur Zeit wegen der Covid Situation nicht bewilligt werden muss.
Der Überweisungsschein ist bei der Erstsitzung mitzubringen, ansonsten kann keine Behandlung erfolgen !
Fremde Kassen z.B. SVS werden nach Wahlarztschema abgerechnet. Die Rechnung kann nach deren Einzahlung bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht werden.
Können Sie einen Termin nicht einhalten, sagen Sie diesen per SMS oder Nachricht auf die Mobilbox verlässlich ab. Bitte kein WhatsApp!
Nicht entschuldigte Termine werden in Rechnung gestellt.